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Gesetzlicher Unfallschutz bei Wegeunfall - Auch beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich
Laut der Gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit. Versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Ein Arbeitsunfall kann auch dann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte.
mehrBewertung eines Anteils an einer Kommanditgesellschaft, die einen genossenschaftlich geprägten Lebensmittelmarkt betreibt
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte über den Wert eines Anteils am Betriebsvermögen zur Ermittlung der Schenkungsteuer zu entscheiden. Fraglich war die Bewertung eines im Wege der Schenkung übertragenen Anteils an einer Kommanditgesellschaft, die einen genossenschaftlich geprägten Lebensmittelmarkt betreibt.
mehrGewerbesteuerliche Hinzurechnung bei fiktivem Anlage- oder Umlaufvermögen
Es liegt kein fiktives Anlagevermögen, sondern fiktives Umlaufvermögen vor, wenn ein Unternehmer Konferenzräume und Zimmer in Hotels sowie sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter angemietet hat, um damit für die eigenen Kunden Reisepakete, Konferenzen, Veranstaltungen gleich einem Reiseveranstalter zusammenzustellen und sodann an die Kunden als Gesamtpaket in Rechnung zu stellen.
mehrFernwärmeversorgung: Frühzeitiger Widerspruch des Kunden gegen Preiserhöhung kann Wirkung verlieren
Laut Bundesgerichtshof verliert ein von Fernwärmekunden frühzeitig erhobener Widerspruch gegen eine Preiserhöhung seine Wirkung, wenn der Kunde nicht spätestens bis zum Ablauf von drei weiteren Jahren dem Versorger gegenüber bekräftigt, dass er auch jetzt noch an seiner Beanstandung festhält.
mehrSanitärbetrieb haftet nicht bei Einnistung einer Waschbärenfamilie im Dach
Nach Reparaturarbeiten durch einen Heizungsinstallateur nisteten sich Waschbären im Dach eines Hauses ein. Der Hauseigentümer hat jedoch keinen Anspruch auf Kostenersatz für Kammerjäger und für Schreinerarbeiten, wenn der Heizungsinstallateur keine Schutzpflicht verletzte.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.